Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Jedes Mitglied hat das Recht, im Rahmen der gewählten Kursart die jeweiligen Einrichtungen und Dienstleistungen der TowerPower GmbH während der bekannten Öffnungszeiten unter Anerkennung der Hausordnung zu nutzen. Sofern Kurse, wie z.B. Zumba, Spinning etc… ausfallen, besteht die Möglichkeit, die Fitnessgeräte zu nutzen.
2. Beitrag
Der vereinbarte Beitrag ist monatlich im Voraus zu zahlen. Kommt ein Mitglied mit der Zahlung des Beitrages in Rückstand, so ist dieses verpflichtet, Mahngebühren von 5,00 € - 8,00 € pro Mahnung und die jeweiligen Kosten der Rücklastschriften zu tragen. Gerät ein Mitglied mit zwei aufeinander folgenden Monatsgelten in Verzug, wird damit die Gesamtfälligkeit des vertraglich vereinbarten Entgeltes begründet. Kommt das Mitglied mehr als 2 Beiträge in Rückstand, so ist die TowerPower GmbH zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Zudem ist die TowerPower GmbH berechtigt, einzelne Mitglieder bei Beitragsrückständen von der Nutzung der Einrichtungen des Sportclubs im TurmCenter bzw. vom Kursangebot auszuschließen bis der Rückstand beglichen ist. Der Studententarif ist bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gültig.
3. Online- Vertragsabschluss
Die TowerPower GmbH bietet auf ihrer Website und in einer Web-App die Möglichkeit Verträge rechtswirksam online abzuschließen. Durch die Bestätigung des gewählten Tarifs, gibt das Mitglied ein verbindliches Angebot des Vertragsabschlusses ab. Der Vertrag wird wirksam durch die Annahme in Form einer Bestätigungsmail durch die TowerPower GmbH. Alle Vertragsdokumente werden per Mail zugestellt. Die TowerPower GmbH ist berechtigt den Vertrag aus Gründen einer vergangenen Vertragsverletzung, insbesondere eines Zahlungsverzugs innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Für das Mitglied gilt die gesetzliche Widerrufsfrist, auf die bei Vertragsabschluss gesondert hingewiesen wird.
4. Preisanpassungen
Die Preise können seitens der TowerPower GmbH auf Grund von Renovierung und wenn hierdurch ein deutlicher Mehrwert für die Mitglieder verbunden ist, bei Erhöhung oder Senkung der Umsatzsteuer oder bei einer geänderten Marktsituation wie z.B. einer Inflation entsprechend angepasst werden. Die Anpassung kann zu einer Erhöhung aber auch zu einer Senkung des Beitrags führen und dient dazu tatsächlich entstehende höhere Kosten oder auch wieder gesunkene Kosten im Beitrag weiterzugeben.
Zum Ausgleich der inflationären Marktsituation erhöht sich der Beitrag automatisch und ohne vorherige Ankündigung nach Ablauf der Erstlaufzeit, frühestens jedoch nach 12 Monaten, jedes Jahr um 1,00 € inkl. MwSt.
5. Gesundheitszustand
Sofern das Mitglied unter einer Krankheit leidet, die der Aufnahme des Trainings entgegensteht, sind die Trainer hierauf unverzüglich hinzuweisen. Sofern insoweit Zweifel bestehen, ist das Mitglied verpflichtet, bei einem Arzt nachzufragen, ob sein Gesundheitszustand der Aufnahme des Trainings entgegensteht. Krankheitsatteste werden mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,90 € pro Attest berechnet.
6. Check-In / Check-Out
Jedem Mitglied wird gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 € eine Mitgliedskarte ausgehändigt. Vor Nutzung der Einrichtung des Sportclubs im TurmCenter ist jedes Mitglied verpflichtet, sich an der Rezeption ein- und nach Beendigung des Trainings wieder auszuchecken. Bei Verlust oder Beschädigung wird eine neue Karte gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgefertigt.
7. Sachbeschädigung
Verursacht ein Mitglied Sachbeschädigung an Einrichtungen oder Anlagen, so ist dieses Mitglied zum Schadensersatz verpflichtet.
8. Hausverbot
Verstößt ein Mitglied in grober Weise gegen die Regeln des Anstandes oder der Hausordnung, kann gegen dieses ein befristetes Hausverbot ausgesprochen werden. Dieses entbindet nicht von der Zahlung der geschuldeten Beiträge.
9. Haftung
Die TowerPower GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinaus gehende Haftung wird ausgeschlossen. Für den Fall des Verlustes oder Beschäftigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Bargeld wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung der TowerPower GmbH wird der Höhe nach auf die Versicherungssumme der bestehenden Hauptpflichtversicherung beschränkt. Ist die TowerPower GmbH aus Gründen höherer Gewalt gehindert, bestimmte – vertraglich- geschuldete Leistungen zu erbringen, so erwächst dem Mitglied hieraus kein Anspruch auf Schadenersatz.
10. Ausfallzeiten
Kursänderungen wegen Erkrankungen oder Urlaub entbinden nicht von der Verpflichtung zur Beitragszahlung. Der Vertrag kann bei Nutzung des Self-Services über die mit dem Studio verbundene App MySports ohne Angabe von Gründen und ohne Erbringung von Nachweisen zum Ruhe gebracht werden. Die nicht genutzte Trainingszeit ist dann beitragsfrei und wird zu einem späteren Zeitpunkt eingefügt, wodurch sich die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert. Eine Ruhezeit kann nur im Voraus eingerichtet werden und darf eine Länge von 6 Monaten nicht überschreiten. Die Bestätigung erfolgt direkt über die App. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 9,90 €.
11. Änderung personenbezogener Daten
Änderungen der Anschrift, der Bankverbindung, des Namens, der Beendigung der Schul- und Studienzeit sind der TowerPower GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
12. Kündigung
Diese Vereinbarung ist für das Mitglied mit einer Frist von 1 Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich zu kündigen. Sofern die Vereinbarung nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Monat. Darüber hinaus wird vereinbart, dass die TowerPower GmbH den Vertrag – auch während der Festlaufzeit – jederzeit mit einer Frist von 1 Monat – ohne Angabe von Gründen – kündigen kann.
13. Änderung der AGB
Die TowerPower GmbH behält sich vor, die AGB unter bestimmten Umständen nachträglich zu ändern. Gemäß $305 Abs. 2 BGB erfordert die Wirksamkeit der Zustimmung des Vertragspartners. Gründe für eine solche Änderung sind Änderungen der Marktsituation, oder die Änderung einer Gesetzeslage.
Das Mitglied ist verpflichtet innerhalb von 6 Wochen nach Benachrichtigung eine ausdrückliche Erklärung in Form von Zustimmung oder Widerspruch abzugeben.
14. Sonstige Vereinbarungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten ein oder mehrere vorstehend dargestellte Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
15. Sportclub Knigge
Das Mitglied verpflichtet sich, bei Benutzung unserer Trainingsfläche angebrachte Sportkleidung (keine Jeans, keine Straßenschuhe etc.) zu tragen und ständig ein Handtuch mitzuführen. Restliche Verhaltensregeln entnehmen Sie bitte unserer Hausordnung, die mit Unterzeichnung des Vertrages anerkannt wird.
Stand: 31. Mai 2023